Teilnahme-Bedingungen:
1) Grundsätzlich richtet sich die Betreuungseinrichtung an Kinder aus Sankt Valentin. Wir betreuen auch Kinder, deren Eltern in Sankt Valentin arbeiten. Leider können wir aus Kapazitätsgründen keine Kinder aus anderen Gemeinden betreuen! (Bei Zeltlager und Radtour dürfen auch auswärtige Kinder teilnehmen.)
2) Die Teilnahme an der Ganztagesbetreuung im Taka-Tuka-Land ist kostenlos. Das Alter der Kinder richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und ist in der Regel 6 bis 12 Jahre (Semester- und Osterferien ab 4 Jahre).
3) Für das Mittagessen wird ein Unkostenbeitrag von EUR 3,50 eingehoben.
4) Das Taka-Tuka-Land versteht sich als kostenlose Freizeiteinrichtung für Kinder. Es besteht keine Betreuungspflicht vonseiten der Stadtgemeinde Sankt Valentin! Die Stadtgemeinde Sankt Valentin kann daher jederzeit ohne Angabe von Gründen die Betreuung eines Kindes ablehnen.
5) Kinder, die Einzel- oder Kleingruppenbetreuung benötigen, können im Taka-Tuka-Land nicht betreut werden, da dafür keine Ressourcen vorhanden sind, das Taka-Tuka-Land räumlich dafür nicht ausgerichtet ist sowie die offene Programmgestaltung dafür ungeeignet ist.
6) Im Taka-Tuka-Land in Herzograd 38 gibt es zwei Betreuungsarten:
6.1) Kinder, die alleine kommen und auch gehen dürfen. Die Aufsichtspflicht besteht nur, wenn sich das Kind im Taka-Tuka-Land aufhält. Es kann aber jederzeit aus eigenem Willen das Taka-Tuka-Land verlassen. Die Aufsichtspflicht erlischt ab dem Zeitpunkt, wo das Gelände wieder verlassen wird. Eine Bestätigung von den Eltern, dass diese Betreuungsart vorliegt, ist Voraussetzung (Schriftstück der Eltern).
6.2) Kinder, die von den Eltern gebracht und auch wieder abgeholt werden. Die Eltern geben bei der Anmeldung bekannt, wann das Kind wieder abgeholt wird. Das Kind darf das Taka-Tuka-Land nicht alleine oder aus eigenem Willen verlassen. Die Aufsichtspflicht besteht, bis das Kind wieder dem Erziehungsberechtigten oder Abholenden übergeben wird.
7) Kinder, für die im Kindergarten Betreuung angemeldet wurde, dürfen in dieser Zeit das Taka-Tuka-Land nicht besuchen. Auch für die Kindergartenkinder in der Pippilotta-Gruppe besteht keine Betreuungspflicht (siehe Punkt 4).
8) Das Taka-Tuka-Land veröffentlicht auch gelegentlich zu Informationszwecken Fotos vom Tagesbetrieb und Veranstaltungen auf der eigenen Homepage/Facebook. Das Taka-Tuka-Land ist als Ferienspieleinrichtung ein öffentlicher Ort, an dem die Stadtgemeinde gratis Freizeitprogramm für Kinder anbietet. Sollten Kinder aus berechtigten Gründen auf Wunsch der Eltern nicht fotografiert bzw. in den Medien der Stadtgemeinde Sankt Valentin veröffentlicht werden dürfen (z.B. Zeugenschutzprogramm, Schutz vor einem Elternteil, ...) und ist dieser Grund dem Interesse der Öffentlichkeitsarbeit der Stadtgemeinde gegenüber höher zu bewerten, dann ist dies dem Betreuungspersonal mitzuteilen. Das Personal, aber auch das Kind sind dann angehalten, darauf zu achten, dass keine Fotos angefertigt werden. Sollten dennoch versehentlich Fotos veröffentlicht worden sein, werden diese nach Bekanntgabe und nach Möglichkeit sofort gelöscht. Beim Kinderzeltlager in Gloxwald kann diesem Wunsch jedoch nicht entsprochen werden. Hier muss dann von der Teilnahme Abstand genommen werden.
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